Aktuelles

Statement der HortretterInnen zum ZEIT-Artikel vom 11.10.2021: „Ganztagsbetreuung an Grundschulen: “Kinder wünschen sich Rückzugsorte”

Lübeck, 17. Oktober 2021

Wie gut, dass zumindest die letzten Horte in Lübeck durch engagierte Eltern gerettet werden konnten. So wird – wenn es dann zur Umsetzung des Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung kommt – immer auch ein Qualitätsabgleich zwischen Hort und “Ganztag am Schule” in Lübeck möglich sein. Denn neben der Hortrettung wurde dank der Eltern in Lübeck auch beschlossen, dass die hohen Hortstandards ebenfalls im “Ganztag an Schule” einzuführen sind. Dies wird in Lübeck mit dem kommenden Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung hoffentlich endlich Realität werden und verlässlich Qualität für alle betreuten Schulkinder und nicht nur für einige in den Horten sicherstellen. 

Dennoch: Wir sind in Lübeck noch weit entfernt davon, dass “Ganztag an Schule” den Hortstandards zum Beispiel in Bezug auf Raum und Fachkräftegebot entspricht. Lübeck wird diesbezüglich inhaltlich, finanziell und personell noch viel in den “Ganztag an Schule” investieren müssen. Dazu wird unter Umständen auch gehören, dass neue Horte unumgänglich werden, weil an zahlreichen Lübecker Grundschulen bereits jetzt kein ausreichender Platz für aller Kinder gegeben ist.

Schulforscher Markus Sauerwein in DIE ZEIT vom 11.10.2021:

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Statement der Hortretter*innen zur Jugendhilfeplanung der Stadt Lübeck: Bestandserhebung Horte 2020/2021 und Planung für 2021/22ff

Die Hortretter*innen stellen in Bezug auf die Hortsituation in Lübeck sowohl lobenswerte, als auch negativ Punkte in der Jugendhilfeplanung 2020/21 sowie in der Maßnahmenplanung 2021/22 ff der Stadt Lübeck fest:

Es erfolgte 2020/2021 ein Ausbau um insgesamt 15 Hortplätzen an den zwei Kita-Standorten, von denen der Hortretter*innenprotest 2016/2017 startete und die damals aufgrund angeblich fehlenden Bedarfes geschlossen werden sollten. Dass nun nach der erfolgreichen Hortrettung zusätzlich eine weitere Korrektur erfolgte und bedarfsgerecht ein Platzausbau erfolgt ist, hat die Elterninitiative der Hortretter*innen sehr gefreut. Weniger erfreulich ist jedoch, dass an anderen Standorten freie Träger Hortplätze zurück gegeben haben und die in verschiedenen Jugenhilfeauschuss- und Bürgerschaftsbeschlüssen beschlossene Qualitätssteigerung am “Ganztag an Schule” stagniert, zum Teil sogar rückläufig ist (z.B. Einstellung der Gruppe „Ganztag Plus“ mit besserem als sonst im Ganztag an Schule üblichen Betreuungsschlüssel trotz gegenteilig lautenden Bürgerschaftsbeschlusses). 

Insgesamt stellen wir bedauernd fest, dass weiterhin seitens der Verwaltung positive Entwicklungen im Hortbereich regelrecht verschwiegen (z.B. Hortplatzausbau), die Bestrebungen der Verwaltung, die Horte abzubauen, dagegen proaktiv in der Jugendhilfeplanung hervorgehoben wird. 

Die Kreis- und Stadtelternvertretung Lübecks hat eine ausführliche Stellungnahme zu der Jugendhilfeplanung mit detaillierteren Angaben zu der Hortsituation in Lübeck 2021/2022 und Planung 2023 veröffentlicht, vgl. nachfolgende Auszüge den Hort betreffend:

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Geschwisterermäßigung auch für die betreuten Schulkinder in Horten und im Ganztag an Schule in Lübeck

Das neue KitaG sieht zum 01.08.2020 landesweit vor, dass es nur noch für Kinder vor Schuleintritt in der Kindertagesbetreuung eine landesweit verbindlich vorgegebene Geschwisterermäßigung gibt – die bisherige landesgesetzliche Regelung einer verpflichtenden Geschwisterermäßigung auch für Hortkinder sollte ersatzlos gestrichen werden. Es wurde lediglich von der Landesregierung die Option geschaffen, dass Kommunen auf freiwilliger Basis eine Geschwisterermäßigung für Hortkinder ermöglichen und dabei auch die Höhe der Ermäßigung entscheiden dürfen. Der drohende Wegfall der Geschwisterermäßigung für die in den Kita-Horten betreuten Schulkinder hätte erhebliche finanzielle Neubelastungen für die Lübecker Eltern von betreuten Geschwisterkindern zur Folge gehabt (wir berichteten). 

Die HortretterInnen, der Verein ElternStimme, die Bürgerbeauftragte des Landes, die Landeselternvertretung und viele mehr forderten daher von der Jamaika-Koalition, den Gesetzesentwurf entsprechend nachzubessern und die Geschwisterermäßigung ebenfalls für alle Hortkinder landesweit verbindlich einzuführen. Zu unserem Bedauern besserte die Landesregierung die von so vielen kritisierte Geschwisterermäßigung aus fiskalischen Gründen jedoch nicht nach.

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KEV Lübeck: Bestandsschutz für bereits zugesagte Hortplätze nach dem neuen KitaG zum 01.08.2020 trotz der coronabedingten Verschiebung der KitaG-Reform um sechs Monate

Eine für Lübecker Eltern sehr positive Klarstellung des Ministers Dr. Heiner Garg vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren:

“So können Eltern sich darauf verlassen, dass (…) auch bereits zugesagte Betreuungsplätze sicher sind und die Kinder wie geplant ihre Kita besuchen können” (vgl. PM des Ministeriums)

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Erleichterung bei Eltern – Landesregierung lenkt nach Protesten ein und zieht Verbot von Natur-/Waldhorten zurück

Die Proteste der Eltern (Landeselternvertretung, Elterninitiative der HortretterInnen), des Bundesverbandes für Natur- und Waldkindergärten Deutschland e.V. , der Elterninitiative „Die Wühlmäuse“ und des Vereins ElternStimme e.V. (Lübeck) gegen das Verbot von Natur- und Waldhorten war erfolgreich – die Landesregierung (CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) lenkte nun ein und erlaubt zukünftig die Betreuung von Schulkindern in Natur- und Waldhorten, wie die Kieler Nachrichten am 13.11.2019 berichteten.

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KitaG-Entwurf verbietet in Schleswig-Holstein willkürlich Hortbetreuung in Natur-/Waldgruppen

Kiel, 25.10.2019: Der neuen KitaG-Entwurf sieht ein Verbot von Hortbetreuung in Natur- und Waldgruppen vor. Das (willkürliche und widerlegte) Argument der Landesverwaltung und -politik in Schleswig-Holstein dazu:

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Stellungnahme ElternStimme e.V. zum neuen KitaG: Horte dürfen nicht durch Betreute Grundschulen mit geringeren Standards ersetzt werden

Kiel, 25.10.2019: Der Verein ElternStimme e.V. fordert in seiner Stellungnahme zum neuen KitaG, dass Horte nicht durch Betreute Grundschulen ersetzt werden dürfen (§ 17), wenn diese nicht den Hortstandards entsprechen, die Erlaubnis für Hortbetreuung in Natur-/Waldgruppen (§ 17) sowie eine Geschwisterermäßigung, die auch Kinder in den Horten umfasst und nicht mit der Einschulung endet (§ 7):

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Anhörung zum KitaG: DRK kritisiert fehlende Hortstandards in der schulischen Ganztagsbetreuung

Kiel, 25.10.2019: In der Anhörung zum neuen KitaG in Schleswig-Holstein fordert auch der DRK qualitativ hochwertige Schulkinderbetreuung auf Hortniveau und erhebt den berechtigten Vorwurf:

“Die Qualitätsstandards in Ganztagsschulangeboten liegen weit unter den Hort-Regelungen!!!”

(Quelle: DRK-Landesverband S-H e.V. Stellungnahme zum Kita-Reform Gesetz, Folie 10)

Wir als HortretterInnen freuen uns, dass unsere Forderungen für Hortstandards für alle Grundschulkinder von einem der “großen Player” in Schleswig-Holstein so eindeutig geteilt und dadurch in ihrer Richtigkeit nochmals unterstrichen werden.

Quelle: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/03000/umdruck-19-03077.pdf?fbclid=IwAR0V5dm_0FCNa1QigxtiU1gSi097t1pqxYLYglNLXtNU0KFmKLMA64cpP18
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Bürgerbeauftragte kritisiert fehlende Geschwisterermäßigung für Hortkinder im neuen KitaG

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten Frau Samiah El Samadoni des Landes Schleswig-Holstein kritisiert in ihrer Stellungnahme zum neuen KitaG auch § 7, der die Geschwisterermäßigung für Kinder in Horte und Betreuten Grundschulen ausschließt (Geschwisterermäßigung nur bis einschließlich Vorschulalter):

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TAZ Nord: “Toben im Wald bald zu gefährlich” – neues KitaG verbietet Natur-/Waldhorte

“Bei Wind und Wetter draußen: „Eine Wald-Kita ist ein superwertvolles Angebot, weil es genau das bietet, was Kindern heute fehlt“, sagt Irmela Will, Vorsitzende der Elterninitiative „Wühlmäuse“ in Preetz, Kreis Plön, in Schleswig-Holstein. (…) Ab Januar sollte eigentlich ein Wald-Hort für Grundschulkinder dazukommen. Mit der Stadt war alles verabredet, eine Wiese gefunden, ein Bauwagen mit Platz für Hausaufgabenbetreuung und Mittagessen bestellt. Nun ist das Projekt gestoppt. „Schuld sei die Reform des Kindertagesstättengesetzes.
In dem Gesetzentwurf heißt es, dass „Naturgruppen nur für Kinder von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt gefördert werden“. Damit entfallen sowohl Krippen als auch Horte. (…) 

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Petition jetzt unterzeichnen – Solidarität mit den HortretterInnen Schenefeld

Auch in Schenefeld kämpfen Eltern um den Horterhalt und haben eine Petition auf change.org gestartet. Der Hintergrund der Petition ist ein Antrag der Schenefelder CDU, die Horte abzuschaffen. Dies ist weder im Sinne der Kinder noch der Eltern (auch nicht der PädagogInnen) und daher möchten die Schenefelder dies verhindern. Hilf` auch Du den Eltern und unterzeichne noch heute die Petition: “Zukunft der Schenefelder Hortgruppen jetzt sichern”

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Kieler Nachrichten: Kita-Gesetz macht Eltern Bauchschmerzen

„(…) Ein ganz anderes Problem haben Eltern, die ihre Kinder im Hort oder in der Natur betreuen lassen wollen. Denn das Gesetz sieht vor, dass Waldkrippen bis spätestens 2025 auslaufen und künftig ebenso wie Waldhorte nicht mehr gefördert werden. Außerdem werden altersübergreifende Angebote eingeschränkt.“, vgl.: Kieler Nachrichten vom 18.09.2019 A

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Für HortretterInnen nicht nachvollziehbar: Gruppenvergrößerung der Horte nach Auffassung des Sozialministeriums keine Qualitätsverschlechterung

Mit Unverständnis entnahmen wir dem Antwortschreiben des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 27.08.2019 auf unsere Anfrage vom 17.03.2019, dass nach Auffassung des Ministeriums eine Gruppenvergrößerung der Horte – so der Entwurf des neuen KitaG – von 15 auf 20 Kindern (immerhin gute 33 % mehr Kinder pro Gruppe!) nicht als Qualitätsminderung, sondern vielmehr als Qualitätssteigerung gewertet wird.

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Unterstützung der HortretterInnen durch die Stellungnahmen der Landeselternvertretung zum Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein

Die Landeselternvertretung der Kitas in Schleswig-Holstein unterstützt die Forderungen der HortretterInnen mit ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetzes, indem sie dringende Nachbesserungen in den die Hortbetreuung betreffenden Paragraphen fordert (§§ 5, 7, 17 und 25).

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Unterstützung der HortretterInnen durch die Stellungnahmen des Bundesverbandes für Natur- und Waldkindergärten e.V. zum Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetzes Schleswig-Holstein

Der Bundesverband für Natur- und Waldkindergärten unterstützt die HortretterInnen mit seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen Kindertagesstättengesetzes in seinen Ausführungen und fordert Änderungen bei den §§ 5, 7 und 17.

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Jugendhilfeausschuss Lübeck fordert Nachbesserung: Geschwisterermäßigung auch für Hortkinder im neuen KitaG

August 2019: Der Jugendhilfeausschuss Lübeck beschließt, dass die Lübecker Bürgerschaft die Landesregierung Schleswig-Holstein auffordern möge, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.

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Landeselternvertretung fordert Geschwisterermäßigung auch für Hortkinder beizubehalten

April 2019. Pressemitteilung der Landeselternvertretung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein: (…): “Zum Thema Geschwisterermässigung im Zuge des KiTaG”

(…) Die Landeselternvertretung der KiTa Eltern in Schleswig-Holstein möchte Ihre Solidarität mit den Eltern von Hortkindern ausdrücken.
Horte sind (salopp und Laienhaft formuliert) Angebote zur Schulkind Betreuung und Förderung im Rahmen der frühkindlichen Bildung im Gegensatz zur betreuten Grundschule welche im Rahmen der Schulbildung stattfindet. Da hier die gehobenen Qualitätsstandards denen von Kindertagesstätten entsprechen müssen, sind diese häufig nicht günstiger als die Ganztagsschulangebote werden aber insgesamt als wertvoller für die Kindsentwicklung gesehen.
Die LEV unterstützt die Regelung zur Geschwisterermässigung wie vom SozMin veröffentlicht, vollumfänglich, lehnt aber die Beschränkung auf den vorschulischen Bereich als absolut nicht familienfreundlich entschieden ab.

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Mogelpackung Geschwisterermäßigung: Sozialministerium will Ermäßigung für Hortkinder streichen

Lübeck, April 2019. Das Sozialministerium informierte am 16. April 2019 über die im Rahmen der Kitagesetz-Novellierung zukünftig geplante Geschwisterermäßigung. Demnach sollen für das zweite Kind nur 50 Prozent der Beiträge anfallen, jedes weitere Kind erhält 100 Prozent Ermäßigung in der vorschulischen Betreuung von Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Der Wermutstropfen: Ausgenommen von dieser Ermäßigung sind zukünftig die Schulkinder, die in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betreut werden. Die Elterninitiative der Hortretter*innen kritisiert diese Pläne als familienunfreundlich. Bisher ist die die Geschwisterermäßigung gesetzlich über § 25 Abs. 3 KiTaG geregelt. Sie gilt für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen bis einschließlich 14 Jahren – von der Krippe bis zum Hort.

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Keine Geschwisterermäßigung für Hortkinder? Unterstützung der Hortretter*innen durch ElternStimme e.V.

April 2019: Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein teilte mit, dass im Zuge der Kitagesetz-Novellierung die Geschwisterermäßigung für Hortkinder abgeschafft werden solle. Die Hortretter*innen sind damit nicht einverstanden und bekommen Unterstützung von “ElternSTIMME e.V.

ElternStimme e.V. “(…) empfiehlt (…) eindringlich im Interesse der Eltern, auch die Grundschulkinder bei der Geschwisterermäßigung zu berücksichtigen und eine einheitliche Regelung in Schleswig-Holstein herbeizuführen. Dies wäre ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zum familienfreundlichsten Bundesland.(…)”

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