Hort vs. Betreute Grundschule

Hort Betreute Grundschule
Gesetzliche Grundlage: Kindertagesstättengesetz (KiTaG), Kindertagesstättenverordnung (KitaVO) Keine gesetzliche Grundlage, Programm der Hansestadt Lübeck: “Ganztag an Schule”
Betreuungsschlüssel 1,5 : 15 Betreuungsschlüssel 1 : 20 z. T. 1:25
Intensive Hausaufgabenbetreuung Offene Begleitung der Hausaufgaben, z.T. intensive Hausaufgabenbetreuung
Betreuungszeiten: überwiegend 07:00 -17:00h Betreuungszeiten: je nach Standort/Träger verschieden – Beginn 07:00/12:00, Ende 14:00/17:00 Uhr
8 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr, 07:00 – 17:00 Uhr (max. 20 Schließtage/Jahr) 6 Wochen Ferienbetreuung pro Jahr, 7 – 8 h täglich, an einigen Standorten bis maximal 15:00 Uhr in den Ferien
Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf möglich (§ 12 (3) KiTaG) Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf im Einzelfall möglich
“Familienähnliche” Betreuung mit täglich gleichen BezugsbetreuerInnen Wechselnde Gruppenzusammensetzung, z.T. feste Bezugsgruppe “GanztagPlus”
Qualifikation der MitarbeiterInnen durch das KiTaG vorgeschriebenMindestqualifikation (Sozialpädagogische AssistentIn, Gruppenleitung mindestens ErzieherIn) Qualifikation der MitarbeiterInnen abhängig von den Vorgaben des jeweiligen Trägers (Mindestqualifizierung: Sozial erfahrene Person (SEP), Vorgabe Gruppenleitung: nicht bekannt)

Stand: 13.08.2018, alle Angaben ohne Gewähr.