Lübeck – kommunale Ebene

Kommunale Ebene

Es gibt in Lübeck Horte, die an Kitas angeschlossen sind. Die Grundlage dieser Horte sind in Schleswig-Holstein das Kitagesetz (KiTaG) und die Kitaverordnung (KiTaVo). Dadurch bedingt gibt es einen guten Betreuungsschlüssel und hohe Qualitätsstandards und eine dem Bewegungs- und Ruhebedarf der Kinder entsprechende Raumausstattung. Auch können I-Kinder betreut werden und die Betreuungszeiten sind umfassend.

Neben den Horten gibt es die Betreuten Grundschulen. Die Qualitätstandards sind niedriger, die Betreuungszeiten geringer und Kinder mit I-Status können in der Regel nicht aufgenommen werden (vergleiche Hort vs. Betreute Grundschule).

Die Raumkapazitäten und der Brandschutz an den Betreuten Grundschulen sind aktuell unzureichend.

Alle Horte sollen aufgrund eines Bürgerschaftsbeschlusses geschlossen werden. Die Betreuten Grundschulen sollen ausgebaut werden. Der aktuelle Planungsstand ist in der Kitabedarfsplanung 2017 dargestellt.

Die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplans geht von steigenden SchülerInnenzahlen und einem wachsenden Betreuungsbedarf der Eltern von GrundschülerInnen aus. Es wird bestätigt, dass die Raumkapazitäten zukünftig an den Grundschulen nicht ausreichen.