Auf Landesebene ist die Qualität der Hortbetreuung durch das KiTaG und die KiTaVo geregelt. Für die Betreute Grundschule gibt es keine gesetzlich geregelten Qualitätsstandarts.
In Schleswig-Holstein hat sich die Regierungs-Koalition aus CDU, Grünen und FDP auf folgende Ziele geeinigt:
‘In dem Papier heißt es: “Ziel ist es, bis Ende der Legislaturperiode Eltern und Kommunen zu entlasten sowie die Qualität der Kitas zu sichern und zu stärken. Dazu wollen wir bis zum Jahr 2022 schrittweise 170 Millionen Euro mobilisieren.” Mit 50 Millionen Euro sollen demnach die Eltern entlastet werden, mit weiteren 50 Millionen Euro soll der Kita-Betriebskostenzuschuss des Landes an die Kommunen aufgestockt werden. 70 Millionen Euro fließen in die Verbesserung der Betreuungsqualität. Wann was kommt, ist noch unklar.
Die Koalition will “im Dialog mit Kommunen, Trägern und Eltern die Neustrukturierung des Finanzierungssystems einschließlich der Elternbeiträge erarbeiten”. Das alles ist allerdings mit einer schlechten Nachricht für die Eltern verbunden: Das von der abgewählten Küstenkoalition beschlossene und seit Jahresanfang gezahlte Kitageld von bis zu 100 Euro für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird wieder gestrichen.’
Quelle: Hamburger Abendblatt, www.abendblatt.de vom 01.06.2017. Den vollständigen Artikel gibt es hier.
Zum Thema Betreuung von Grundschulkindern steht im Koalitionsvertrag (S. 18): “(…) Eltern sollen sicher sein, dass ihre Kinder auch nach Schulschluss gut aufgehoben sind. (…) um so ein vielfältigeres Bildungsangebot und eine verlässliche Betreuung entsprechend den Wünschen der Eltern zu ermöglichen.”
Die oppositionelle SPD-Landtagsfraktion will sich in Schleswig Holstein für Beitragsfreiheit in der KiTa einsetzen, sowie für eine verlässliche Betreuung in der Grundschule. Video SPD