Über die Hortretter

Ziele der Hortretter
  1. Langfistiger Erhalt der Lübecker Horte parallel zu den Betreuten Grundschulen
  2. Schaffung von Hortqualität an allen Betreuten Grundschulen (KitaG als verbindlicher Standard für die Betreute Grundschule)
  3. Begleitung der Umsetzung und Einhaltung des Bürgerschaftsbeschlusses zum Horterhalt vom 22.03.2018
Begründung zum dauerhaften Erhalt der Horte

Zum Zeitpunkt des Bürgerschaftsbeschlusses vor ca. zehn Jahren, alle Horte Lübecks zu Gunsten des Ausbaus der Betreuten Grundschulen zu schließen, wurde von Voraussetzungen ausgegangen, die so nicht eingetreten sind. Darüber hinaus haben sich Entwicklungen ergeben, die damals nicht prognostiziert und/oder nicht bedacht wurden:

  • Eltern sind heute oft doppelt-berufstätig und arbeiten häufig beide in Vollzeit
  • Die Änderung des Unterhaltsrechtes führte dazu, dass beide Elternpaare zunehmend berufstätig sein müssen und wollen, da jedes Elternteil für seine eigene wirtschaftliche Situation die Verantwortung trägt
  • Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz führte dazu, dass Eltern bereits kurze Zeit nach der Geburt eines Kindes wieder arbeiten. Der Betreuungsbedarf ihrer Kinder bleibt mit Schuleintritt bestehen.
  • Schließungszeiten von Kindertagesstätten und Betreuten Grundschulen sind nicht aufeinander abgestimmt. Dies hat für Eltern mit mehreren Kindern in Lübeck derzeit bis zu 60 Schließungstage pro Jahr zur Folge.
  • Die aktuelle Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes vom 23.08.2017 für die Stadt Lübeck belegt eine stark steigende SchülerInnenzahl an den Grundschulen und bestätigt, dass bereits jetzt an den Grundschulen unzureichende Raumkapazitäten für die Schulkinderbetreuung an den Grundschulen bestehen.
  • Die Rückkehr der Gymnasien vom G8 zum G9-Abitur werden zu einem stark erhöhten Raumbedarf an den Gymnasien führen (vgl. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Lübeck). Die GymnasiastInnen werden daher noch mehr als bisher in den Nachmittagsstunden auf die Räume der Grundschulen ausweichen müssen.
  • Der Brandschutz an den Betreuten Grundschulen ist zum Teil unzureichend und es ist unklar, ob hier eine ausreichende Nachbesserung überhaupt möglich sein wird.
  • Notwendige Ruheräume für GrundschülerInnen fehlen an vielen Betreuten Grundschulen. Oft sind die Kinder deshalb zwangsläufig in Klassenstärke vormittags wie auch nachmittags in ein und demselben Raum.
  • Die große Zahl an Flüchtlingen hat zu einem Zuwachs an GrundschülerInnen geführt, für deren Integration eine familiäre Schulkinderbetreuung zum Erlernen der deutschen Sprache und zum Bestehen im hiesigen Schulsystem unverzichtbar ist. Sie brauchen fachlich sehr gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte, die auch mit traumatisierten Kindern umgehen können.
  • Viele Kinder in den Kitas und später in den Grundschulen haben einen Migrationshintergrund .Viele Eltern dieser Kinder sind Analphabeten und können ihre Kinder in schulischen Belangen nicht unterstützen. Diese Kinder benötigen eine intensive nachschulische Betreuung.
  • Anfang 2017 hat die Bürgerschaft beschlossenen, die Betreuungszeiten in Krippen und Kitas zu erweitern. Eltern werden diesen Betreuungsumfang auch nach Schuleintritt ihrer Kinder benötigen.

Anfang 2017 hat die Bürgerschaft beschlossenen, die Betreuungskapazitäten für I-Kinder in Krippen und Kitas zu erweitern. Eltern werden diese Betreuungskapazitäten auch nach Schuleintritt ihrer I-Kinder benötigen.

Begründung zur Schaffung von Hortqualität an den betreuten Grundschulen

Die Betreuungszeiten, der Betreuungsschlüssel und die professionelle Qualität durch ausgebildete Fachkräfte sind an den Horten per Kitagesetz verbindlich vorgeschrieben und besser als an den Betreuten Grundschulen, bei denen es keine gesetzlichen und damit keine verlässlichen Vorgaben gibt.

  • Die Raumkapazitäten sind in den Horten umfassender, als an den Betreuten Grundschulen (z.B. Hausaufgabenräume, Ruheräume/-ecken u.ä.).
  • Die Zunahme des Betreuungsbedarfes von Schulkindern bedingt zwingend, dass diese Betreuung auch qualitativ hochwertig ist und nicht nur eine „Aufsicht“ über, ein „Aufbewahren“ von Kindern umfasst.
  • Die Chancengleichheit gebietet es, dass alle Kinder eine gleichwertige Betreuung am Nachmittag erhalten können, egal ob sie einen Platz in der Betreuten Grundschule oder in einem Hort erhalten haben. Andernfalls werden Kinder von weniger gut verdienenden Eltern gegenüber den Kinder besser verdienender Eltern benachteiligt. Denn besser verdienende Eltern können sich im Falle der Hort-Schließungen oder des Nichterhaltens eines Hortplatzes auch eine private, qualitativ hochwertige und zeitlich umfassende Schulkinderbetreuung leisten. Die LübeckerInnen aber, die über weniger Einkommen verfügen, müssen gezwungener Maßen ihre Kinder in die Schulbetreuung der Grundschulen geben, die es gibt/die sie bekommen haben – was sich auch auf den schulischen Erfolg und später auf den beruflichen Lebensweg ihrer Kinder benachteiligend auswirken kann.
  • Der Bildungsauftrag kann an den Betreuten Grundschulen nur erfüllt werden, wenn auch dort die gleichen Qualitätsstandards wie an den Horten verbindlich gelten und geschaffen werden.